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 "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." 

Die Architekten des Deutschen Grundgesetzes haben sich im oben erwähnten Artikel 1 einer redlichen Pragmatik verschrieben. Nachfolgend eine etwas präziser kartographierte Modifikation: 

"Die Würde des Menschen gilt es zu bewahren. Dies liegt in der Pflicht einer verantwortungsvollen Rechtssprechung, auf der Basis demokratischer Grundwerte." 

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Übrigens: Das aktuell verfügbare Grundgesetz wurde im Namen der treuen Steuerzahler verfasst, um die Bürger primär vor einer Willkür behördlicher Ausübung zu schützen. Das hat ein älterer Herr bei einem ausführlichen Gespräch in einer Randbemerkung erwähnt. 

Die meisten Mitarbeiter im bürokratischen Gesamtkomplex sind im Grunde qualifiziert und kooperativ, jedoch an eine mitunter starre Gesetzgebung gebunden. Hier ist schon mancher erfahrene Politiker daran gescheitert. - Die Kenntnis der fachspezifischen Komplexität mit zahlreichen Querverweisen und diversen Auslegungsmöglichkeiten bleibt zumeist Experten vorbehalten. 

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In Buchhandlungen erhältliche thematische Textsammlungen: 

Sartorius - Verfassungs- und Verwaltungsgesetze - C.H. Beck Verlag - 4852 Seiten 

Roland | Beck | Axer - Sozialrechtshandbuch - Nomos Verlag - 1925 Seiten 

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Zusätzlich ein Beitrag für die verwaltungstechnische Arbeitspraxis: Die folgende Bilddatei zeigt Module zur praktischen Gestaltung der Registratur, im Strukturieren der Verkehrsplanung. Das ist eine Basis für eine überschaubare und flache Bürokratie. Experten können dieses vereinfachte Grundkonzept selbstverständlich in spezifischer Weise für weitere Fachbereiche anpassen, und gegebenenfalls ergänzen.